GRUNDPRINZIPIEN

Eigenverantwortung

Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie geeignete Lösung. Der Mediator hat keine Entscheidungskompetenz.

Offenheit und Informiertheit

Es ist wichtig, dass die Konfliktparteien alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts erheblich sind. Die Mediatorin achtet darauf, dass sich die Konfliktparteien zu allen Fragen des zu lösenden Konflikts informieren. Gegebenenfalls sollen sich die Konfliktparteien den Rat eines Fachmannes, wie z.B. eines Rechtsanwaltes, einholen.

Neutralität und Allparteilichkeit

Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein. Er ist neutral und allparteilich. Die Mediatorin begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Freiwilligkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jeder der Beteiligten kann die Mediation zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.