ERBMEDIATION

Häufig hat der Erblasser seine Nachfolge weder durch ein Testament noch durch einen Erbvertrag geregelt. Dann kann es zu einem erbitterten Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit kommen. Manchmal ist aber auch gerade ein Testament Grund für langwierige Auseinandersetzungen. Teilweise wird der Familienfrieden für Jahre durch Gerichtsverfahren gestört. Durch eine Erbmediation kann ein solcher Streit vermieden werden.


Sinnvoll ist eine Erbmediation aber nicht nur, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Gerade um Streit zu vermeiden, ist eine Regelung, an der alle Betroffenen beteiligt werden, zu Lebzeiten des Erblassers sinnvoll. So können die Familienbeziehungen bewahrt werden und es wird gleichzeitig sichergestellt, dass der Wunsch des Erblassers erfüllt wird und nicht Gerichte im Nachhinein die Verteilung vornehmen.

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ab 180,- € pro Stunde.

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